Mit dem Schwerbehindertenausweis erhalten Sie zahlreiche Leistungen, um die Nachteile Ihrer Beeinträchtigungen auszugleichen. Dazu gehören beispielsweise ein besonderer Kündigungsschutz an Ihrem Arbeitsplatz und zusätzliche Urlaubstage.

Leben mit NET: Ein Patient füllt einen Antrag zu einem Schwerbehindertenausweis aus
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Entscheidend ist der Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) wird von ärztlichen Gutachtern und Gutachterinnen auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) bestimmt. In dieser Verordnung, genauer in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, ist festgelegt, welche Beeinträchtigung mit welchem Behinderungsgrad einhergeht. Falls bei Ihnen mehrere Beeinträchtigungen vorliegen, werden diese nicht zusammengezählt, sondern es wird in der Regel die schwerwiegendste Beeinträchtigung für die Bestimmung des GdB herangezogen.1

Der Grad der Behinderung kann zwischen 20 und 100 liegen und ist in Zehnerschritten gestaffelt. Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen. Wird ein GdB von mehr als 30, aber weniger als 50 festgelegt, können Sie einen Antrag auf Gleichstellung einreichen, um die Leistungen eines Schwerbehindertenausweises zu erhalten. Das kann von Vorteil sein, wenn Ihnen wegen Ihrer Beeinträchtigung die Kündigung droht und Sie vom Kündigungsschutz Gebrauch machen wollen.2

So beantragen Sie einen Schwerbehindertenausweis

Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen Sie in den meisten Bundesländern beim zuständigen Versorgungsamt oder dem Amt für soziale Angelegenheiten. Nach Antragstellung dauert es circa zwei bis sechs Monate, bis Sie einen Bescheid erhalten. Wenn Sie mit dem Feststellungsbescheid nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb der im Bescheid vorgegebenen Frist Widerspruch einlegen.

Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Als Inhaber oder Inhaberin eines Schwerbehindertenausweises haben Sie eine Reihe von Vorteilen, die zumindest teilweise einen Ausgleich für die Folgen Ihrer NET-Erkrankung bieten können:

  • Vorzeitige Altersrente: Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung können Sie unter Umständen eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Rente als schwerbehindert anerkannt sind, die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen und die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen mit Behinderung genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist vom Zeitpunkt der Antragstellung an wirksam. Sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung seitens des Arbeitgebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Das Integrationsamt wird zunächst mit Ihnen Rücksprache halten und gleichzeitig Stellungnahmen des Betriebsrates, der Schwerbehindertenvertretung innerhalb des Betriebes und der zuständigen Agentur für Arbeit einholen.
  • Zusatzurlaub: Als schwerbehinderter Arbeitnehmer oder schwerbehinderte Arbeitnehmerin erhalten Sie fünf Tage bezahlten Zusatzurlaub pro Jahr. Auch wenn die Anerkennung einer schweren Behinderung erst im Laufe des Jahres erfolgt, haben Sie Anspruch auf die vollen fünf Tage.
  • Steuerermäßigungen: Als Mensch mit schwerer Behinderung können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung einen Pauschbetrag aufgrund der außergewöhnlichen Belastung anrechnen lassen. Ein Pauschbetrag ist ein pauschaler Steuerabzug, der ohne Kostennachweis anerkannt wird. Die Pauschbeträge können auch für Menschen interessant sein, die nicht mehr berufstätig sind, aber eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, weil sie zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung haben.

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