Beim Verdacht auf einen neuroendokrinen Tumor erfolgen schnell diagnostische und therapeutische Maßnahmen. Die Kosten hierfür werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern sie „in Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen“. Die Gesetzesgrundlage hierfür findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB), Fünftes Buch (V), insbesondere in § 2 Abs. 1 SGB V, und definiert auch die weiteren Leistungen wie die ambulante und stationäre Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Leistungen der häuslichen Krankenpflege.

Wann zahlt die Krankenkasse nicht?
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind in Deutschland sehr gut abgesichert. Unabhängig von der Prognose werden die Kosten für Ihre Behandlung auf jeden Fall übernommen. Nur wenn Sie sich in einer Privatklinik behandeln lassen wollen oder Therapieverfahren und Medikamente anwenden möchten, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt sind, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Das sind beispielsweise Naturheilverfahren oder neue Therapien, deren positiver Behandlungseffekt noch nicht nachgewiesen wurde.1
Die Leistungen können sich je nach Krankenkasse unterscheiden
Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, über die gesetzlich vorgesehenen Leistungen hinausgehende Leistungen in ihrer Satzung festzulegen. Darunter können beispielsweise Osteopathie oder Homöopathie fallen. Ein Blick in die Satzung der jeweiligen Krankenkasse lohnt sich also immer.
Die Versorgung mit Arzneimitteln
Jedes verordnungsfähige Medikament, das im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt ist, wird auch von Ihrer Krankenkasse erstattet.

Was gilt für OTC-Arzneimittel?
Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Diese Medikamente werden auch als Over-the-counter-Arzneimittel beziehungsweise OTC-Arzneimittel bezeichnet. Gelten diese OTC-Medikamente als Standardtherapie, können sie bei schwerwiegenden Krankheitsverläufen von der Krankenkasse erstattet werden.2
Die Versorgung mit Hilfsmitteln
Hilfsmittel sollen den Erfolg einer Behandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen. Hilfsmittel sind beispielsweise Artikel zur Stomaversorgung, Perücken, Gehhilfen, Rollstühle und Ähnliches. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss diese Hilfsmittel verordnen, damit Ihre Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt. Für Hilfsmittel müssen Sie eine Zuzahlung leisten.3
Die Versorgung mit Heilmitteln
Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Heilmittel sind ärztlich verordnete Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern sollen, also beispielsweise die Physiotherapie oder Ergotherapie.4
Die häusliche Krankenpflege
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und ist unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie haben Anspruch auf die häusliche Krankenpflege, wenn
- ein Krankenhausaufenthalt notwendig wäre, aber nicht durchführbar ist,
- sich durch diese Maßnahme ein stationärer Aufenthalt vermeiden oder verkürzen lässt,
- dadurch eine ambulante ärztliche Behandlung unterstützt werden kann, was zu einer Verkürzung der Behandlung und einer Verminderung des ärztlichen Aufwands führt,
- Sie aufgrund einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung, vor allem nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung diese Unterstützung benötigen.
Die Leistungen umfassen dabei die Grund- und Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung und werden in der Regel bis zu vier Wochen je Krankheitsfall gewährt. Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen kann. In Ausnahmefällen, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) begründet werden müssen, kann die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege aber auch für einen längeren Zeitraum bewilligen.5
Die Haushaltshilfe
Wenn Sie beispielsweise infolge einer Operation Ihren Haushalt nicht selbstständig weiterführen können, haben Sie für maximal vier Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Müssen Kinder im Haushalt versorgt werden, kann der Zeitraum auf bis zu 26 Wochen ausgedehnt werden. Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass Sie zu Hause niemanden haben, der sich um Ihren Haushalt kümmert oder Ihre Kinder versorgt. Neben einer professionellen Haushaltshilfe können Sie auch Nachbarn oder Freunde als Haushaltshilfe anstellen, die für Ihre Arbeit von der Krankenkasse entschädigt werden.6

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Quellen:
1https://www.krebsinformationsdienst.de/untersuchung/igel.php, letzter Aufruf am 27.01.2025
2https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/17/, letzter Aufruf am 27.01.2025
3https://www.bundesgesundheitsministerium.de/hilfsmittel.html, letzter Aufruf am 27.01.2025
4https://www.bundesgesundheitsministerium.de/heilmittel.html, letzter Aufruf am 27.01.2025
5https://www.betanet.de/haeusliche-krankenpflege.html, letzter Aufruf am 27.01.2025
6https://www.betanet.de/haushaltshilfe.html, letzter Aufruf am 27.01.2025